Aufgrund der neuen Corona- Schutzverordnung vom 16.12.2020 des Landes NRW ist der Verkauf von verderblichen Schnittblumen (auch verarbeitete Schnittblumen), Topfblumen, unmittelbares Zubehör für Schnitt- und Topfblumen (z.B. Übertöpfe, Vasen, Glückwunschkarten etc.)
weiterhin erlaubt.

Nicht verkauft werden dürfen demnach z.B. klassische Geschenkartikel, Parfums, Armbanduhren, Schmuck, Kerzen, Delikatessen, etc.

Wir möchten Sie bitten Blumen für die Weihnachtsfeiertage rechtzeitig vorzubestellen, um einen sicheren Ablauf zu gewährleisten.

Wir nehmen die Corona -Schutzmaßnahmen sehr ernst und bitten um Verständnis, falls es zu Wartezeiten kommen sollte.

Wir wünschen allen ein ruhiges und besinnliches Weihnachtsfest und bleiben Sie gesund.